Oberlandesgericht Hamm, 2014-05-14, 32 SA 32/14

32 SA 32/14Obergericht14.05.2014

Regest

1. Zur Auswirkung der Verbindung mehrerer Prozesse gem. § 147 ZPO auf die sachliche Zuständigkeit des Amtsgerichts. 2. Weicht ein Verweisungsbeschluss von einer beinahe einhelligen Meinung in Rechtsprechung und Fachliteratur ab, so entfällt dessen bindende Wirkung auf Grund von Willkür jedenfalls dann, wenn sich das verweisende Gericht mit dieser Meinung nicht auseinandersetzt und die eigene Auffassung begründet, obwohl eine Partei ausdrücklich auf die abweichende Meinung hingewiesen hat.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 32 SA 32/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-05-14

Aktenzeichen: 32 SA 32/14

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0514.32SA32.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 32. Zivilsenat

Normen: ZPO 36, 147, 281

Leitsätze

Zur Auswirkung der Verbindung mehrerer Prozesse gem. § 147 ZPO auf die sachliche Zuständigkeit des Amtsgerichts.

Weicht ein Verweisungsbeschluss von einer beinahe einhelligen Meinung in Rechtsprechung und Fachliteratur ab, so entfällt dessen bindende Wirkung auf Grund von Willkür jedenfalls dann, wenn sich das verweisende Gericht mit dieser Meinung nicht auseinandersetzt und die eigene Auffassung begründet, obwohl eine Partei ausdrücklich auf die abweichende Meinung hingewiesen hat.

Tenor

Als zuständiges Gericht wird das Amtsgericht I bestimmt.

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