20 U 63/13•Oberlandesgericht Hamm, 2014-04-30, 20 U 63/13
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 20 U 63/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-04-30
Aktenzeichen: 20 U 63/13
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0430.20U63.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 30.01.2013 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 364.858,42 Euro festgesetzt.
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