Oberlandesgericht Hamm, 2014-04-29, 28 U 51/13

28 U 51/13Obergericht29.04.2014

Regest

Zu den Anforderungen an den Beweis eines Sachmangels, wenn bestimmte Mangelsymptome wiederholt auftreten.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 28 U 51/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-04-29

Aktenzeichen: 28 U 51/13

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0429.28U51.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Zivilsenat

Normen: BGB § 434

Leitsätze

Zu den Anforderungen an den Beweis eines Sachmangels, wenn bestimmte Mangelsymptome wiederholt auftreten.

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - das am 04. Februar 2013 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld teilweise abgeändert.

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 803,19 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.01.2011 zu zahlen.

Im Übrigen bleibt die Klage abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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