1 Vollz (Ws) 196/14•Oberlandesgericht Hamm, 2014-04-28, 1 Vollz (Ws) 196/14
Oberlandesgericht Hamm, 2014-04-28, 1 Vollz (Ws) 196/14
1 Vollz (Ws) 196/14Obergericht28.04.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 1 Vollz (Ws) 196/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-04-28
Aktenzeichen: 1 Vollz (Ws) 196/14
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0428.1VOLLZ.WS196.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Rechtsmittels – an die Strafvollstreckungskammer bei dem Landgericht Arnsberg zurückverwiesen.
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