6 WF 111/14•Oberlandesgericht Hamm, 2014-04-25, 6 WF 111/14
Oberlandesgericht Hamm, 2014-04-25, 6 WF 111/14
6 WF 111/14Obergericht25.04.2014
Regest
Zur Abgrenzung der Erinnerung von der Beschwerde, wenn im Rahmen des Verfahrens auf Festsetzung der Vergütung des beigeordneten Rechtsanwalts der Urkundsbeamte der Erinnerung (teilweise) abhilft.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 6 WF 111/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-04-25
Aktenzeichen: 6 WF 111/14
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0425.6WF111.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat für Familiensachen
Normen: RVG § 56
Leitsätze
Zur Abgrenzung der Erinnerung von der Beschwerde, wenn im Rahmen des Verfahrens auf Festsetzung der Vergütung des beigeordneten Rechtsanwalts der Urkundsbeamte der Erinnerung (teilweise) abhilft.
Tenor
Der Senat lehnt eine Sachentscheidung ab.
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