5 RVs 30/14•Oberlandesgericht Hamm, 2014-04-22, 5 RVs 30/14
Oberlandesgericht Hamm, 2014-04-22, 5 RVs 30/14
5 RVs 30/14Obergericht22.04.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 5 RVs 30/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-04-22
Aktenzeichen: 5 RVs 30/14
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0422.5RVS30.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Strafsenat
Tenor
Der Antrag auf Entscheidung des Revisionsgerichts wird als unzulässig auf Kosten des Angeklagten (§ 473 Abs. 1 StPO) verworfen.
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