Oberlandesgericht Hamm, 2014-03-28, 26 U 137/12

26 U 137/12Obergericht28.03.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 26 U 137/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-03-28

Aktenzeichen: 26 U 137/12

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0328.26U137.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 26. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 24. Mai 2012 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten der Berufungsinstanz.

Das angefochtene Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung von 110 Prozent des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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