2 WF 193/13•Oberlandesgericht Hamm, 2014-03-25, 2 WF 193/13
Oberlandesgericht Hamm, 2014-03-25, 2 WF 193/13
2 WF 193/13Obergericht25.03.2014
Regest
Wer zum Zeitpunkt der Trennung über nicht unerhebliches verwertbares Vermögen verfügt oder in der Zeit bis zur Entscheidung über sein Verfahrenskostenhilfegesuch ein solches hinzuerwirbt, ist grundsätzlich verpflichtet, davon Rücklagen für die Deckung der Kosten des Scheidungsverfahrens zu bilden. Ist aber im Zeitpunkt der Trennung bzw. des Vermögensverbrauchs das Einleiten eines späteren, nicht im Verbund mit der Scheidung stehenden Unterhaltsverfahrens gerade nicht absehbar, so kann eine solche Pflicht zur Rücklagenbildung nicht angenommen werden.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 WF 193/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-03-25
Aktenzeichen: 2 WF 193/13
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0325.2WF193.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat für Familiensachen
Normen: § 115 ZPO
Leitsätze
Wer zum Zeitpunkt der Trennung über nicht unerhebliches verwertbares Vermögen verfügt oder in der Zeit bis zur Entscheidung über sein Verfahrenskostenhilfegesuch ein solches hinzuerwirbt, ist grundsätzlich verpflichtet, davon Rücklagen für die Deckung der Kosten des Scheidungsverfahrens zu bilden.
Ist aber im Zeitpunkt der Trennung bzw. des Vermögensverbrauchs das Einleiten eines späteren, nicht im Verbund mit der Scheidung stehenden Unterhaltsverfahrens gerade nicht absehbar, so kann eine solche Pflicht zur Rücklagenbildung nicht angenommen werden.
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 22.08.2013 wird der den Verfahrenskostenhilfeantrag der Antragstellerin zurückweisende Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Marl vom 17.07.2013 aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Amtsgericht mit der Maßgabe zurückverwiesen, das das Amtsgericht für das weitere Verfahrenskostenhilfeverfahren eine Bedürftigkeit der Antragstellerin im Sinne des § 114 ZPO zugrunde zu legen hat.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.