Oberlandesgericht Hamm, 2014-03-25, 1 Ws 114/14

1 Ws 114/14Obergericht25.03.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 1 Ws 114/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-03-25

Aktenzeichen: 1 Ws 114/14

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0325.1WS114.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Es wird festgestellt, dass dem Angeschuldigten aus Art. 6 Abs. 3e EMRK der Anspruch zusteht, im vorliegenden Strafverfahren auf Kosten der Staatskasse für Gespräche mit seinem Wahlverteidiger Rechtsanwalt Dr. H einen Dolmetscher für die arabische Sprache hinzuzuziehen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie die dem Angeschuldigten in diesem Verfahren entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.

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