12 WF 11/14•Oberlandesgericht Hamm, 2014-03-24, 12 WF 11/14
Oberlandesgericht Hamm, 2014-03-24, 12 WF 11/14
12 WF 11/14Obergericht24.03.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 12 WF 11/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-03-24
Aktenzeichen: 12 WF 11/14
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0324.12WF11.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Unterhaltsfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts Lünen – Familiengericht – (11 FH 9/13) vom 11.12.2013 abgeändert.
Der Antrag der Antragstellerin vom 10.07.2013 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.
Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 4.264,50 € festgesetzt.
Dem Antragsgegner wird für das Beschwerdeverfahren ratenfreie Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt T aus T2 bewilligt.
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