Oberlandesgericht Hamm, 2014-03-20, 3 RBs 16/14

3 RBs 16/14Obergericht20.03.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 RBs 16/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-03-20

Aktenzeichen: 3 RBs 16/14

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0320.3RBS16.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Senat für Bußgeldsachen

Tenor

Dem Betroffenen wird auf seine Kosten (§ 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 473 Abs. 7 StPO) auf seinen Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Begründung der Rechtsbeschwerde gegen das Urteil des Amtsgerichts Bielefeld vom 30. September 2013 gewährt.

Das angefochtene Urteil wird mit den Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Amtsgericht Bielefeld zurückverwiesen.

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