Oberlandesgericht Hamm, 2014-03-20, 15 W 392/13

15 W 392/13Obergericht20.03.2014

Regest

Nach Löschung eines Insolvenzvermerks besteht für das Grundbuchamt in aller Regel kein Grund mehr, an der Verfügungsbefugnis des eingetragenen Eigentums zu zweifeln.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 392/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-03-20

Aktenzeichen: 15 W 392/13

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0320.15W392.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Normen: InsO § 32, GBO §§ 19, 29

Leitsätze

Nach Löschung eines Insolvenzvermerks besteht für das Grundbuchamt in aller Regel kein Grund mehr, an der Verfügungsbefugnis des eingetragenen Eigentums zu zweifeln.

Tenor

Die Zwischenverfügung wird aufgehoben.

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