Oberlandesgericht Hamm, 2014-03-18, 4 U 143/13

4 U 143/13Obergericht18.03.2014

Regest

Die Vermietung der eigenen Wohnung ist ein Eigengeschäft des Maklers, bei dem er nicht an die Vorschrift des § 6 Abs. 2 WoVermG gebunden ist.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 U 143/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-03-18

Aktenzeichen: 4 U 143/13

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0318.4U143.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Normen: BGB §§ 133, 157; WoVermG § 6 Abs. 1

Leitsätze

Die Vermietung der eigenen Wohnung ist ein Eigengeschäft des Maklers, bei dem er nicht an die Vorschrift des § 6 Abs. 2 WoVermG gebunden ist.

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 20. August 2013 verkündete Urteil der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Münster abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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