15 W 136/13•Oberlandesgericht Hamm, 2014-03-14, 15 W 136/13
Oberlandesgericht Hamm, 2014-03-14, 15 W 136/13
15 W 136/13Obergericht14.03.2014
Regest
Zur Auslegung eines Ehegattentestaments, wenn der überlebende Ehegatte die Erbschaft ausschlägt
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 136/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-03-14
Aktenzeichen: 15 W 136/13
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0314.15W136.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Normen: BGB § 2084; BGB § 2096; BGB § 2269
Leitsätze
Zur Auslegung eines Ehegattentestaments, wenn der überlebende Ehegatte die Erbschaft ausschlägt
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Beteiligte zu 2) hat der Beteiligten zu 1) die ihr in der Beschwerdeinstanz entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
Der Geschäftswert wird auf 10.000 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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