Oberlandesgericht Hamm, 2014-03-13, 2 Ws 42/14

2 Ws 42/14Obergericht13.03.2014

Regest

Die nachträgliche Verlängerung einer abgekürzten Dauer der Führungsaufsicht ist grundsätzlich nur bis zum Ablauf der verkürzten Frist zulässig.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 2 Ws 42/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-03-13

Aktenzeichen: 2 Ws 42/14

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0313.2WS42.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Normen: StGB § 68 c Abs. 1, § 68 d Abs. 1

Leitsätze

Die nachträgliche Verlängerung einer abgekürzten Dauer der Führungsaufsicht ist grundsätzlich nur bis zum Ablauf der verkürzten Frist zulässig.

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie die dem Beschwerdeführer insoweit entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse (§§ 467, 473 StPO).

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