27 U 52/13•Oberlandesgericht Hamm, 2014-03-13, 27 U 52/13
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 27 U 52/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-03-13
Aktenzeichen: 27 U 52/13
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0313.27U52.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 13.02.2013 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg teilweise abgeändert.
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 16.357,39 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.06.2010 zu zahlen.
Die weitergehende Klage bleibt abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten der ersten Instanz tragen der Kläger zu 13 Prozent und der Beklagte zu 87 Prozent.
Die Kosten der Berufung tragen der Kläger zu 82 Prozent und der Beklagte zu 18 Prozent.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
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