Oberlandesgericht Hamm, 2014-03-11, 15 W 316/13

15 W 316/13Obergericht11.03.2014

Regest

Zur Beschwerdebefugnis gegen die Festsetzung der Vergütung des Nachlasspflegers.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 316/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-03-11

Aktenzeichen: 15 W 316/13

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0311.15W316.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Normen: FamFG § 59 Abs. 1; BGB § 1961

Leitsätze

Zur Beschwerdebefugnis gegen die Festsetzung der Vergütung des Nachlasspflegers.

Tenor

Die Beschwerde vom 12.06.2013 wird als unzulässig verworfen.

Die Beschwerden vom 15.05.2013 und 09.07.2013 werden zurückgewiesen.

Die Kosten der Beschwerdeverfahren trägt die Beteiligte zu 1); eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.

Der Geschäftswert wird für die Beschwerde vom 12.06.2013 auf 1.582,- Euro, derjenigen für die Beschwerden vom 15.05. und 09.07.2013 auf je 500,- Euro festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen, soweit die Beschwerde vom 12.06.2013 als unzulässig verworfen wurde.

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