Oberlandesgericht Hamm, 2014-03-07, 26 U 9/12

26 U 9/12Obergericht07.03.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 26 U 9/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-03-07

Aktenzeichen: 26 U 9/12

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0307.26U9.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 26. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerinnen gegen das am 08.11.2011 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufungsinstanz werden den Klägerinnen auferlegt.

Das angefochtene Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerinnen dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung von 110 Prozent des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.