Oberlandesgericht Hamm, 2014-02-26, 15 W 80/13

15 W 80/13Obergericht26.02.2014

Regest

Das Nachlassgericht kann zum Ausschluss möglicher Miterben das dem gemäß § 2358 Abs. 2 BGB zustehende Ermessen in dem Sinne auszuüben haben, dass ein Aufgebotsverfahren durchzuführen ist.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 80/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-02-26

Aktenzeichen: 15 W 80/13

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0226.15W80.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Normen: BGB § 2358 Abs. 2, VerschG § 1 Abs. 2, VerschG § 10

Leitsätze

Das Nachlassgericht kann zum Ausschluss möglicher Miterben das dem gemäß § 2358 Abs. 2 BGB zustehende Ermessen in dem Sinne auszuüben haben, dass ein Aufgebotsverfahren durchzuführen ist.

Tenor

Der Beschluss wird aufgehoben.

Das Verfahren zur Bescheidung des Erbscheinsantrags der Beteiligten zu 2) vom 5.07.2012 wird zur erneuten Entscheidung an das Amtsgericht zurückverwiesen.

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