1 UF 213/13•Oberlandesgericht Hamm, 2014-02-25, 1 UF 213/13
Oberlandesgericht Hamm, 2014-02-25, 1 UF 213/13
1 UF 213/13Obergericht25.02.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 1 UF 213/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-02-25
Aktenzeichen: 1 UF 213/13
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0225.1UF213.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Amtsgerichts Bielefeld abgeändert.
Für den Beteiligten zu 1) wird gemäß § 1773 BGB eine Vormundschaft eingerichtet.
Zum Vormund wird das Jugendamt X bestellt.
Kosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000,- € festgesetzt.
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