11 U 33/99•Oberlandesgericht Hamm, 2014-02-21, 11 U 33/99
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 11 U 33/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-02-21
Aktenzeichen: 11 U 33/99
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0221.11U33.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Kläger wird das am 07.12.1998 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Essen teilweise abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, über den durch das Urteil des Landgerichts Essen zuerkannten Betrag hinaus weitere 24.492,51 Euro nebst 4 % Zinsen seit dem 04.09.1992 zu zahlen.
Die weitergehende Klage bleibt abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Kläger zu 24/25 und die Beklagte zu 1/25. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Kläger zu 15/16 und die Beklagte zu 1/16.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern die Kläger vor der Vollstreckung nicht Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
Die Kläger dürfen die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern die Beklagte vor der Vollstreckung nicht Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.