27 U 110/13•Oberlandesgericht Hamm, 2014-02-11, 27 U 110/13
Oberlandesgericht Hamm, 2014-02-11, 27 U 110/13
27 U 110/13Obergericht11.02.2014
Regest
Nachforderung der Stammeinlage durch den Insolvenzverwalter Indizwirkung des Hin- und Herzahlens
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 27 U 110/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-02-11
Aktenzeichen: 27 U 110/13
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0211.27U110.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Normen: GmbH § 19 Abs. 1; BGB § 362 Abs. 1
Leitsätze
Nachforderung der Stammeinlage durch den Insolvenzverwalter
Indizwirkung des Hin- und Herzahlens
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 24. Juni 2013 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Die Vollstreckungsschuldnerin darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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