31 U 124/13•Oberlandesgericht Hamm, 2014-02-10, 31 U 124/13
Oberlandesgericht Hamm, 2014-02-10, 31 U 124/13
31 U 124/13Obergericht10.02.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 31 U 124/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-02-10
Aktenzeichen: 31 U 124/13
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0210.31U124.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 31. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg vom 30.04.2013 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 6.800.000,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.08.2010 zu zahlen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Klägerin Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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