Oberlandesgericht Hamm, 2014-02-07, 15 W 30/14

15 W 30/14Obergericht07.02.2014

Regest

Zu den Anforderungen an eine Löschungsbewilligung einer im Grundbuch eingetragenen Sparkasse.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 30/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-02-07

Aktenzeichen: 15 W 30/14

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0207.15W30.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Normen: §§ 19, 29 GBO

Leitsätze

Zu den Anforderungen an eine Löschungsbewilligung einer im Grundbuch eingetragenen Sparkasse.

Tenor

Die Zwischenverfügung des Amtsgerichts – Grundbuchamt – Warstein vom 18.11.2013 wird aufgehoben.

Die Beschwerde des Beteiligten zu 4) wird als unzulässig verworfen.

Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 1.000 € festgesetzt.

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