Oberlandesgericht Hamm, 2014-01-24, 11 U 95/13

11 U 95/13Obergericht24.01.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 11 U 95/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-01-24

Aktenzeichen: 11 U 95/13

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0124.11U95.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Tenor

In dem Berufungsrechtsstreit

weist der Senat darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gegen das am 05.08.2013 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Münster durch einstimmigen Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.

Der Klägerin wird Gelegenheit gegeben, binnen zwei Wochen nach Zugang dieses Beschlusses, zu dem Hinweis Stellung zu nehmen oder mitzuteilen, ob sie die Berufung aus Kostengründen zurücknimmt.

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