Oberlandesgericht Hamm, 2014-01-16, 3 UF 244/13

3 UF 244/13Obergericht16.01.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 UF 244/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-01-16

Aktenzeichen: 3 UF 244/13

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0116.3UF244.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Senat für Familiensachen

Tenor

Der Senat weist die Beteiligten darauf hin, dass er beabsichtigt, gemäß § 68 Abs. 3 S. 2 FamFG von der Durchführung einer mündlichen Verhandlung abzusehen und die Beschwerde zurückzuweisen.

Der Antragsgegner erhält Gelegenheit zur Stellungnahme, ggf. Rücknahme seiner Beschwerde, innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses.

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