26 U 76/12•Oberlandesgericht Hamm, 2014-01-10, 26 U 76/12
Oberlandesgericht Hamm, 2014-01-10, 26 U 76/12
26 U 76/12Obergericht10.01.2014
Regest
Ein Zahnarzt handelt nicht behandlungsfehlerhaft, wenn er eine mit Stiften zu befestigende, beschädigte Teilprothese durch eine Prothese mit Teleskopkronen ersetzt.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 26 U 76/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-01-10
Aktenzeichen: 26 U 76/12
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0110.26U76.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 26. Zivilsenat
Normen: §§ 611, 280, 823, 249ff BGB
Leitsätze
Ein Zahnarzt handelt nicht behandlungsfehlerhaft, wenn er eine mit Stiften zu befestigende, beschädigte Teilprothese durch eine Prothese mit Teleskopkronen ersetzt.
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 1. Februar 2012 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufungsinstanz werden der Klägerin auferlegt.
Das angefochtene Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung von 110 Prozent des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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