Oberlandesgericht Hamm, 2014-01-10, 26 U 76/12

26 U 76/12Obergericht10.01.2014

Regest

Ein Zahnarzt handelt nicht behandlungsfehlerhaft, wenn er eine mit Stiften zu befestigende, beschädigte Teilprothese durch eine Prothese mit Teleskopkronen ersetzt.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 26 U 76/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-01-10

Aktenzeichen: 26 U 76/12

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0110.26U76.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 26. Zivilsenat

Normen: §§ 611, 280, 823, 249ff BGB

Leitsätze

Ein Zahnarzt handelt nicht behandlungsfehlerhaft, wenn er eine mit Stiften zu befestigende, beschädigte Teilprothese durch eine Prothese mit Teleskopkronen ersetzt.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 1. Februar 2012 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufungsinstanz werden der Klägerin auferlegt.

Das angefochtene Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung von 110 Prozent des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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