25 W 164/13•Oberlandesgericht Hamm, 2014-01-10, 25 W 164/13
Oberlandesgericht Hamm, 2014-01-10, 25 W 164/13
25 W 164/13Obergericht10.01.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 25 W 164/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-01-10
Aktenzeichen: 25 W 164/13
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0110.25W164.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 25. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Klägers vom 16.05.2013 wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Münster vom 26.04.2013 insoweit abgeändert, als aufgrund des Urteils des Oberlandesgerichts Hamm vom 14.08.2012 (Az. 24 U 12/11) i.V. mit dem Beschluss vom 18.09.2012 von dem Kläger ein Betrag i.H.v. 23.142,99 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.10.2012 an die Beklagte zu erstatten ist.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beklagte.
Der Beschwerdewert wird auf 591,61 € festgesetzt.
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