6 WF 133/13•Oberlandesgericht Hamm, 2014-01-02, 6 WF 133/13
Oberlandesgericht Hamm, 2014-01-02, 6 WF 133/13
6 WF 133/13Obergericht02.01.2014
Regest
Zur Überprüfung von Sachverständigenkosten und Verfahrenspflegerkosten im Rahmenn einer Beschwerde der Verfahrensbeteiligten gegen die Kostenrechnung der Oberjustizkasse.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 6 WF 133/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-01-02
Aktenzeichen: 6 WF 133/13
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0102.6WF133.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat für Familiensachen
Normen: KostO § 16
Leitsätze
Zur Überprüfung von Sachverständigenkosten und Verfahrenspflegerkosten im Rahmenn einer Beschwerde der Verfahrensbeteiligten gegen die Kostenrechnung der Oberjustizkasse.
Tenor
Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) vom 21.05.2013 gegen den Beschluss des Amtsgerichts –Familiengericht- Gelsenkirchen vom 18.04.2013 (AZ: 23 F 1/07) wird zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
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