8 WF 143/13•Oberlandesgericht Hamm, 2013-12-30, 8 WF 143/13
Oberlandesgericht Hamm, 2013-12-30, 8 WF 143/13
8 WF 143/13Obergericht30.12.2013
Regest
Zur Zumutbarkeit der Verwertung einer Lebensversicherung für die Verfahrenskosten.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 8 WF 143/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-12-30
Aktenzeichen: 8 WF 143/13
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:1230.8WF143.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Senat für Familiensachen
Normen: §§ 76 FamFG, 115 Abs. 3 ZPO, 90 SGB XII
Leitsätze
Zur Zumutbarkeit der Verwertung einer Lebensversicherung für die Verfahrenskosten.
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird abgeändert.
Der Antragsgegnerin wird ratenfreie Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin M aus C bewilligt.
Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst.
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