Oberlandesgericht Hamm, 2013-12-20, 6 WF 226/13

6 WF 226/13Obergericht20.12.2013

Regest

Ein Beteiligter hat regelmäßig keinen Anspruch darauf, dass seinem Verfahrensbevollmächtigten die Verfahrensakten zur Einsicht in die Kanzlei übersandt werden.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 6 WF 226/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-12-20

Aktenzeichen: 6 WF 226/13

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:1220.6WF226.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat für Familiensachen

Normen: ZPO § 299

Leitsätze

Ein Beteiligter hat regelmäßig keinen Anspruch darauf, dass seinem Verfahrensbevollmächtigten die Verfahrensakten zur Einsicht in die Kanzlei übersandt werden.

Tenor

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragsgegnerin.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens beträgt bis 500,00 €.

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