12 U 3/13•Oberlandesgericht Hamm, 2013-10-16, 12 U 3/13
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 12 U 3/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-10-16
Aktenzeichen: 12 U 3/13
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:1016.12U3.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 22.11.2012 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens und des Streithelfers zu 1) werden der Klägerin auferlegt, bis auf die außergerichtlichen Kosten des Streithelfers zu 3), diese trägt er selbst.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird gestattet, die Vollstreckung der Gegenseite durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Gegenseite zuvor Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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