2 WF 213/13•Oberlandesgericht Hamm, 2013-10-10, 2 WF 213/13
Oberlandesgericht Hamm, 2013-10-10, 2 WF 213/13
2 WF 213/13Obergericht10.10.2013
Regest
Erklärt der von seinem minderjährigen Kind auf Zahlung des Mindestunterhalts in Anspruch genommene Elternteil, nur in Höhe eines Teilbetrages leistungsfähig zu sein, handelt das minderjährige Kind nicht mutwillig, wenn es von einer Aufforderung zur Erstellung einer kostenfreien Jugendamtsurkunde absieht, sondern sogleich den Elternteil in voller Höhe auf gerichtlichem Wege in Anspruch nimmt.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 WF 213/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-10-10
Aktenzeichen: 2 WF 213/13
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:1010.2WF213.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat für Familiensachen
Normen: §114 ZPO
Leitsätze
Erklärt der von seinem minderjährigen Kind auf Zahlung des Mindestunterhalts in Anspruch genommene Elternteil, nur in Höhe eines Teilbetrages leistungsfähig zu sein, handelt das minderjährige Kind nicht mutwillig, wenn es von einer Aufforderung zur Erstellung einer kostenfreien Jugendamtsurkunde absieht, sondern sogleich den Elternteil in voller Höhe auf gerichtlichem Wege in Anspruch nimmt.
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Bottrop vom 30.8.2013 – unter Zurückweisung der weitergehenden Beschwerde – abgeändert.
Der Antragstellerin wird ratenfreie Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin S in Berlin zu den Bedingungen eines im Bezirk des Verfahrensgerichts zugelassenen Rechtsanwalts bewilligt.
Der weitergehende Verfahrenskostenhilfeantrag bleibt zurückgewiesen.
Von der Erhebung der Gerichtsgebühr gem. Nr. 1912 KV zum FamGKG wird abgesehen
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