Oberlandesgericht Hamm, 2013-10-08, 26 U 61/12

26 U 61/12Obergericht08.10.2013

Regest

Eine in einem Kniegelenk mit dem Ziel der Neutralstellung durchgeführte Umstellungsosteotomie ist bei einem 52jährigen Patienten nicht behandlungsfehlerhaft und nicht ohne ausreichende ärztliche Aufklärung durchgeführt worden, weil dem Patienten keine Operation mit einer Schlittenprothese empfohlen wurde.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 26 U 61/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-10-08

Aktenzeichen: 26 U 61/12

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:1008.26U61.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 26. Zivilsenat

Normen: §§ 280, 278, 253, 823, 831 BGB

Leitsätze

Eine in einem Kniegelenk mit dem Ziel der Neutralstellung durchgeführte Umstellungsosteotomie ist bei einem 52jährigen Patienten nicht behandlungsfehlerhaft und nicht ohne ausreichende ärztliche Aufklärung durchgeführt worden, weil dem Patienten keine Operation mit einer Schlittenprothese empfohlen wurde.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 24. Januar 2012 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufungsinstanz werden dem Kläger auferlegt.

Das angefochtene Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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