Oberlandesgericht Hamm, 2013-10-01, 26 U 183/12

26 U 183/12Obergericht01.10.2013

Regest

Wird bei der Operation eines beidseitigen Leistenbruchs einer Dreijährigen die Blasenwand verletzt und infiziert sich die Patientin nach der Operation mit Noro-Viren, muss kein ärztlicher Behandlungsfehler vorliegen.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 26 U 183/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-10-01

Aktenzeichen: 26 U 183/12

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:1001.26U183.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 26. Zivilsenat

Normen: §§ 280, 611, 823 BGB

Leitsätze

Wird bei der Operation eines beidseitigen Leistenbruchs einer Dreijährigen die Blasenwand verletzt und infiziert sich die Patientin nach der Operation mit Noro-Viren, muss kein ärztlicher Behandlungsfehler vorliegen.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 16. Oktober 2013 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufungsinstanz werden der Klägerin auferlegt.

Das angefochtene Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung von 110 Prozent des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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