Oberlandesgericht Hamm, 2013-09-25, 27 W 72/13

27 W 72/13Obergericht25.09.2013

Regest

Zur Mitwirkung des Notars bei der Einreichung der Gesellschafterliste nach § 40 Abs. 2 GmbHG.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 27 W 72/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-09-25

Aktenzeichen: 27 W 72/13

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0925.27W72.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Normen: HRB 39288

Leitsätze

Zur Mitwirkung des Notars bei der Einreichung der Gesellschafterliste nach § 40 Abs. 2 GmbHG.

Tenor

Auf die Beschwerde wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Bielefeld - Registergericht - vom 21.05.2013 aufgehoben.

Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000 € festgesetzt.

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