Oberlandesgericht Hamm, 2013-09-19, 10 U 109/99

10 U 109/99Obergericht19.09.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 10 U 109/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-09-19

Aktenzeichen: 10 U 109/99

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0919.10U109.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 27.05.1999 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten des Verfahrens beim Bundesgerichtshof (Streitwert: 356.243,00 Euro) (AZ. IV ZR 34/08).

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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