Oberlandesgericht Hamm, 2013-09-18, 12 U 51/13

12 U 51/13Obergericht18.09.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 12 U 51/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-09-18

Aktenzeichen: 12 U 51/13

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0918.12U51.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. Zivilsenat

Tenor

I.

Die Berufung der Beklagten gegen das am 20.03.2013 verkündete Urteil des Einzelrichters der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen.

II.

Die Kosten der Berufungsinstanz trägt die Beklagte.

III.

Die angefochtene Entscheidung wird ohne Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar erklärt.

IV.

Der Streitwert der Berufung wird auf 210.000,00 € festgesetzt.

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