5 U 91/13•Oberlandesgericht Hamm, 2013-09-12, 5 U 91/13
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 5 U 91/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-09-12
Aktenzeichen: 5 U 91/13
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0912.5U91.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Die Berufungen der beiden Streithelferinnen vom 16.05. und 28.05.2013 gegen das am 24.04.2013 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund werden als unzulässig verworfen.
Die beiden Streithelfer tragen die Kosten der Berufungsinstanz als Gesamtschuldner nach einem Streitwert von bis 290.000,-- Euro.
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