1 Ws 383/13•Oberlandesgericht Hamm, 2013-09-12, 1 Ws 383/13
Oberlandesgericht Hamm, 2013-09-12, 1 Ws 383/13
1 Ws 383/13Obergericht12.09.2013
Regest
Die Anordnung von Vollzugslockerungen o.ä. durch die große Strafvollstreckungskammer im Rahmen einer Entscheidung nach §§ 57a StGB, 456a StPO kommt allenfalls dann in Betracht, wenn die bisherige Verweigerung von Lockerungen - positiv festgestellt - rechtswidrig war, andere ("weiche") Einwirkungsmöglichkeiten, wie etwa Hinweise, seitens der Gerichte auf die Vollzugsbehörde nicht gefruchtet haben und eine Aussetzung des Restes der lebenslangen Freiheitsstrafen - bei Vorliegen ansonsten günstiger Umstände - ausschließlich daran scheitert, dass eine Erprobung des Verurteilten in Lockerungen nicht stattgefunden hat.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 1 Ws 383/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-09-12
Aktenzeichen: 1 Ws 383/13
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0912.1WS383.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Normen: §§ 57, 57a StGB, 454a StPO, 78b GVG, Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG
Leitsätze
Die Anordnung von Vollzugslockerungen o.ä. durch die große Strafvollstreckungskammer im Rahmen einer Entscheidung nach §§ 57a StGB, 456a StPO kommt allenfalls dann in Betracht, wenn die bisherige Verweigerung von Lockerungen - positiv festgestellt - rechtswidrig war, andere ("weiche") Einwirkungsmöglichkeiten, wie etwa Hinweise, seitens der Gerichte auf die Vollzugsbehörde nicht gefruchtet haben und eine Aussetzung des Restes der lebenslangen Freiheitsstrafen - bei Vorliegen ansonsten günstiger Umstände - ausschließlich daran scheitert, dass eine Erprobung des Verurteilten in Lockerungen nicht stattgefunden hat.
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens – an die große Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bielefeld zurück verwiesen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.