Oberlandesgericht Hamm, 2013-09-10, 9 U 59/13

9 U 59/13Obergericht10.09.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 9 U 59/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-09-10

Aktenzeichen: 9 U 59/13

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0910.9U59.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 15.02.2013 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund – 3 O 435/11 - wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Dieser Beschluss und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.