Oberlandesgericht Hamm, 2013-09-10, 4 U 48/13

4 U 48/13Obergericht10.09.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 U 48/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-09-10

Aktenzeichen: 4 U 48/13

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0910.4U48.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Antragsgegnerin gegen das am 19. Februar 2013 verkündete Urteil der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Münster wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass das erste „insbesondere“ im Klageantrag ersetzt wird durch „wie“ und das zweite Wort „insbesondere“ entfällt.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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