15 W 344/12•Oberlandesgericht Hamm, 2013-09-03, 15 W 344/12
Oberlandesgericht Hamm, 2013-09-03, 15 W 344/12
15 W 344/12Obergericht03.09.2013
Regest
Bei der Prüfung der Löschungsvoraussetzungen für eine Vormerkung ist zu berücksichtigen, ob eine nachträgliche "Aufladung" der Vormerkung bzw. eine nachträgliche Erweiterung der Entstehungsgründe für den gesicherten Anspruch in Betracht kommen.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 344/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-09-03
Aktenzeichen: 15 W 344/12
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0903.15W344.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Normen: GBO § 19, BGB § 883
Leitsätze
Bei der Prüfung der Löschungsvoraussetzungen für eine Vormerkung ist zu berücksichtigen, ob eine nachträgliche "Aufladung" der Vormerkung bzw. eine nachträgliche Erweiterung der Entstehungsgründe für den gesicherten Anspruch in Betracht kommen.
Tenor
Die Beschwerde des Beteiligten zu 2) wird als unzulässig verworfen.
Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) wird zurückgewiesen.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000,- € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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