Oberlandesgericht Hamm, 2013-09-03, 15 W 344/12

15 W 344/12Obergericht03.09.2013

Regest

Bei der Prüfung der Löschungsvoraussetzungen für eine Vormerkung ist zu berücksichtigen, ob eine nachträgliche "Aufladung" der Vormerkung bzw. eine nachträgliche Erweiterung der Entstehungsgründe für den gesicherten Anspruch in Betracht kommen.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 344/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-09-03

Aktenzeichen: 15 W 344/12

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0903.15W344.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Normen: GBO § 19, BGB § 883

Leitsätze

Bei der Prüfung der Löschungsvoraussetzungen für eine Vormerkung ist zu berücksichtigen, ob eine nachträgliche "Aufladung" der Vormerkung bzw. eine nachträgliche Erweiterung der Entstehungsgründe für den gesicherten Anspruch in Betracht kommen.

Tenor

Die Beschwerde des Beteiligten zu 2) wird als unzulässig verworfen.

Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) wird zurückgewiesen.

Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000,- € festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.