Oberlandesgericht Hamm, 2013-08-29, 27 U 39/13

27 U 39/13Obergericht29.08.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 27 U 39/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-08-29

Aktenzeichen: 27 U 39/13

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0829.27U39.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 27. Februar 2013 verkündete Urteil der 20. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

Das Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

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