Oberlandesgericht Hamm, 2013-08-28, 20 U 2/13

20 U 2/13Obergericht28.08.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 20 U 2/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-08-28

Aktenzeichen: 20 U 2/13

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0828.20U2.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 09. November 2012 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bochum (4 O 201/12) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Die angefochtene Entscheidung und das vorliegende Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung aus der angefochtenen Entscheidung und dem vorliegenden Urteil durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des jeweiligen Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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