3 RBs 74/13•Oberlandesgericht Hamm, 2013-08-15, 3 RBs 74/13
Oberlandesgericht Hamm, 2013-08-15, 3 RBs 74/13
3 RBs 74/13Obergericht15.08.2013
Regest
Zum Pflichtwidrigkeitszusammenhang zwischen der Nichtbefolgung eines roten Wechsellichtzeichens (hier: rotes Lichtzeichen für Linksabbiegerfahrstreifen) und einer nachfolgenden Kollision
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 RBs 74/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-08-15
Aktenzeichen: 3 RBs 74/13
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0815.3RBS74.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Senat für Bußgeldsachen
Normen: StVO § 37; StVO § 1 Abs. 2
Leitsätze
Zum Pflichtwidrigkeitszusammenhang zwischen der Nichtbefolgung eines roten Wechsellichtzeichens (hier: rotes Lichtzeichen für Linksabbiegerfahrstreifen) und einer nachfolgenden Kollision
Tenor
1. (Entscheidung des Einzelrichters Richter am Oberlandesgericht ###)
Die Sache wird dem Bußgeldsenat in der Besetzung mit drei Richtern übertragen.
2. (Entscheidung des Bußgeldsenats in der Besetzung mit drei Richtern)
Das angefochtene Urteil wird mit den Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Amtsgericht Herford zurückverwiesen.
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