Oberlandesgericht Hamm, 2013-08-15, 3 RBs 74/13

3 RBs 74/13Obergericht15.08.2013

Regest

Zum Pflichtwidrigkeitszusammenhang zwischen der Nichtbefolgung eines roten Wechsellichtzeichens (hier: rotes Lichtzeichen für Linksabbiegerfahrstreifen) und einer nachfolgenden Kollision

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 RBs 74/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-08-15

Aktenzeichen: 3 RBs 74/13

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0815.3RBS74.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Senat für Bußgeldsachen

Normen: StVO § 37; StVO § 1 Abs. 2

Leitsätze

Zum Pflichtwidrigkeitszusammenhang zwischen der Nichtbefolgung eines roten Wechsellichtzeichens (hier: rotes Lichtzeichen für Linksabbiegerfahrstreifen) und einer nachfolgenden Kollision

Tenor

1. (Entscheidung des Einzelrichters Richter am Oberlandesgericht ###)

Die Sache wird dem Bußgeldsenat in der Besetzung mit drei Richtern übertragen.

2. (Entscheidung des Bußgeldsenats in der Besetzung mit drei Richtern)

Das angefochtene Urteil wird mit den Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Amtsgericht Herford zurückverwiesen.

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