Oberlandesgericht Hamm, 2013-08-15, 15 W 105/12

15 W 105/12Obergericht15.08.2013

Regest

Eine Wiederherstellungspflicht des Eigentümers im Fall der Zerstörung des Objekts kann nicht dinglicher Inhalt des Wohnungsrechts (§ 1093 BGB) sein.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 105/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-08-15

Aktenzeichen: 15 W 105/12

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0815.15W105.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Normen: BGB § 1093, WEG § 22 Abs. 4

Leitsätze

Eine Wiederherstellungspflicht des Eigentümers im Fall der Zerstörung des Objekts kann nicht dinglicher Inhalt des Wohnungsrechts (§ 1093 BGB) sein.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000,- € festgesetzt.

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