15 W 105/12•Oberlandesgericht Hamm, 2013-08-15, 15 W 105/12
Oberlandesgericht Hamm, 2013-08-15, 15 W 105/12
15 W 105/12Obergericht15.08.2013
Regest
Eine Wiederherstellungspflicht des Eigentümers im Fall der Zerstörung des Objekts kann nicht dinglicher Inhalt des Wohnungsrechts (§ 1093 BGB) sein.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 105/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-08-15
Aktenzeichen: 15 W 105/12
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0815.15W105.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Normen: BGB § 1093, WEG § 22 Abs. 4
Leitsätze
Eine Wiederherstellungspflicht des Eigentümers im Fall der Zerstörung des Objekts kann nicht dinglicher Inhalt des Wohnungsrechts (§ 1093 BGB) sein.
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000,- € festgesetzt.
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