Oberlandesgericht Hamm, 2013-08-14, 20 U 90/13

20 U 90/13Obergericht14.08.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 20 U 90/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-08-14

Aktenzeichen: 20 U 90/13

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0814.20U90.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Verfügungsklägers gegen das am 20.02.2013 verkündete Urteil

der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.

Der Verfügungskläger trägt die Kosten der Berufung.

Das angefochtene Urteil sowie der Zurückweisungsbeschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf 10.407,60 Euro festgesetzt.

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