20 U 90/13•Oberlandesgericht Hamm, 2013-08-14, 20 U 90/13
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 20 U 90/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-08-14
Aktenzeichen: 20 U 90/13
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0814.20U90.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Verfügungsklägers gegen das am 20.02.2013 verkündete Urteil
der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.
Der Verfügungskläger trägt die Kosten der Berufung.
Das angefochtene Urteil sowie der Zurückweisungsbeschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf 10.407,60 Euro festgesetzt.
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