Oberlandesgericht Hamm, 2013-08-12, 6 U 154/12

6 U 154/12Obergericht12.08.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 6 U 154/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-08-12

Aktenzeichen: 6 U 154/12

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0812.6U154.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 29.08.2012 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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