Oberlandesgericht Hamm, 2013-08-08, 34 U 80/12

34 U 80/12Obergericht08.08.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 34 U 80/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-08-08

Aktenzeichen: 34 U 80/12

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0808.34U80.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 34. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 16. Februar 2012 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 114. Zivilkammer des Landgerichts Münster

– 114 O 50/11 – wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist – ebenso wie das angefochtene Urteil – vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Die Beschwer des Klägers übersteigt 20.000,00 €.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.